Ja, laut KV§5.4 ist die Mittagspause nicht Teil der Arbeitszeit, und deshalb nicht zu bezahlen. Allerdings muss es eine 2. bezahlte Pause geben, wenn länger als 9 Stunden gearbeitet wird.
Da es diese 2. Pause in der Praxis oft nicht gibt, wird die erste Pause als Arbeitszeit gezählt.