• Die Basis

Allgemeiner Kollektivvertrag

Der allgemeine Kollektivvertrag der Film- und Musikwirtschaft gilt für alle MitarbeiterInnen, die an der Herstellung von Film- , Foto- oder Audiovisuellen Medien beteiligt sind, die bei den Vertriebsketten, den Tonstudios, den Postproduktionshäusern. etc. beschäftigt sind, aber nicht direkt bei der ausführenden Film- Produktionsfirma angestellt sind und sofern die Arbeitgeber bei der Fachgruppe Film & Musikwirtschaft der WKO Mitglied sind.

Im Moment wird diese Sparte unserer Sektion im Präsidium alleine von Christian Gruber (Sony Austria) in unserem Präsidium vertreten.

Wir wissen, dass es im Postproduktionsbereich Missstände gibt, die wir gemeinsam in Angriff nehmen müssen.

Wir sind für Euch da und bereit, mehr über Euch zu erfahren!

Falls Ihr in eine der Berufsgruppen der sogenannten Nicht-Filmschaffenden fallt, Ihr Euch angesprochen fühlt, dann freuen wir uns, wenn Ihr Euch bei uns meldet!

Denn alle gemeinsam sind wir Film!

Roman, Dani, Karina und Markus

#wirsindfilm