Du bist noch kein Mitglied?

Du willst Teil einer Bewegung sein, die die Zukunft des Filmschaffens mitbestimmt?

Kämpfe mit uns für Fair Play- Fair Pay, eine bessere Work-Life Balance, einem Ende der 60 Stunden Woche, Arbeitszeitverkürzung, Einhaltung des Kollektivvertrages, und noch viel mehr! Deine Stimme stärkt uns den Rücken in Verhandlungen mit Sozialpartnern, Regierung und Institutionen!

Kosten:

Der younion Mitgliedsbeitrag beträgt 1 Prozent des Bruttoeinkommens, 14x pro Jahr und kann steuerlich geltend gemacht werden. Der Beitrag für arbeitslose Mitglieder beträgt 1,80 Euro.

Du sicherst Dir damit nachhaltig Deine Rechte und Interessen im Beruf.

Unterstütze uns und tritt der Gewerkschaft bei!

Schritt für Schritt Anleitung

  • Unter Beschäftigung Filmschaffende*r/ Nicht-Filmschaffende*r auswählen.

  • Bei Beschäftigt als gib Deine Berufsbezeichnung an, zb. „Kamera Assistentin“, „Script Continuity“, „Set Kostüm“, „Beleuchterin“, etc.

  • Wir wissen, dass es beim Punkt Durchschnittliches Bruttogehalt Schwierigkeiten gibt, da die meisten Einkommen stark schwankend sind.

    Wenn du dein durchschnittliches Monatsgehalt auf Basis der letzten Jahre grob schätzen kannst, perfekt. Achtung, der Beitrag wird 14x pro Jahr abgebucht, dh. beim Berechnen das Jahresgehalt durch 14 teilen, nicht durch 12!

    Der Mindestbeitrag beträgt 12€ pro Monat, falls du dein Durchschnittsgehalt nicht errechnen kannst, gib hier 1200€ an, dann zahlst du den Mindestbeitrag.

    Solltest du gerade Arbeitslos gemeldet sein, beträgt der Beitrag 1,80€/Monat. Dann trage 0€ beim Bruttogehalt ein.

    Es ist natürlich auch jederzeit mit einem kurzen Mail an das Sekretariat möglich, Änderungen im Einkommen bekannt zu geben.

WICHTIG:

Bitte kontrolliere auf der Dir später zugesendeten Zahlungsaufforderung, ob Du ein Schreiben von der Younion Wien, Sektion Film, Foto, audiovisuelle Kommunikation bekommen hast – wenn nicht, ruf uns bitte gleich an oder sende uns ein Mail!

Falls Du schon Mitglied bei uns bist, aber noch nie einen Newsletter unserer Sektion per mail erhalten hast, oder Du in der Younion eines anderen Bundeslandes gelandet bist, dann melde Dich bitte auch bei uns!

Es kann sein, dass Du vom ÖGB in eine andere Sektion bzw. in ein anderes Bundesland eingeordnet wurdest, und garnicht von uns vertreten wirst!

Wir sorgen dafür, dass Du dann auch wirklich bei uns landest!

Weitere Vorteile Deiner Mitgliedschaft:

Beratungen finden bei uns sowohl telefonisch als auch persönlich als auch schriftlich statt! Wende Dich mit Deinen Fragen jederzeit an uns!

Detaillierte Info zu den Beratungsstellen zb. für Recht, Karenz, Pension, etc. findest Du hier:

https://www.younion.at/leistungen

Versicherungsschutz bis zu 20.000 Euro, wenn Du als younion-Mitglied Schadenersatzansprüche wegen Schäden, die Du in Ausübung der beruflichen Tätigkeit erlitten hast, geltend machst. Ausgenommen sind Schäden aus Vertragsverletzungen sowie Ansprüche gegen den/die DienstgeberIn. Darüber hinaus umfasst der Versicherungsschutz die Verteidigung in Strafverfahren wegen des Vorwurfs fahrlässiger Handlungen und Unterlassungen bei der Berufsausübung. Versicherungsschutz bei Anklage wegen Vorsatzdelikten besteht ausschließlich bei Freispruch oder Einstellung des Verfahrens. Bei Verurteilung wegen Vorsatz entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend.

Voraussetzung ist eine Mitgliedschaft von mindestens sechs Monaten und entsprechender Beitragsleistung. Jugendliche Mitglieder, die infolge ihres Alters nicht sechs Monate Mit-gliedschaft nachweisen können, werden als für volle sechs Monate zugehörig behandelt.

Sind von einem anderen Versicherer Leistungen zu erbringen, wird der Versicherungsschutz wirksam, wenn die Leistungen des anderen Versicherers zur Deckung des Schadens nicht ausreichen. Es gelten die Allgemeinen und Ergänzenden Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHVB 2005 und EHVB 2005), wie auch die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2011-03R).

Versicherer: Wiener Städtische Versicherung

Die Berufshaftpflichtversicherung bietet in Form einer Summen- und Konditionsdiffernzdeckung einen Versicherungsschutz bis zu 220.000 Euro, wenn Du als younion-Mitglied im Zusammenhang mit Deiner beruflichen Tätigkeit wegen fahrlässig verursachter Personen- oder Sachschäden von einer dritten Person (ausgenommen DienstgeberIn) auf Schadenersatz in Anspruch nimmst. Die Versicherung übernimmt nicht nur die Erfüllung von Schadenersatzverpflichtungen, sondern auch die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Abwehr von unberechtigten Ansprüchen.

 

WANN BESTEHT SCHUTZ?

  • Bei Mitgliedschaft ab sechs Monaten
  • Bei fahrlässig verursachten Schaden an einer dritten Person (Personenschaden) oder deren Sachen (Sachschaden)
  • In Ausübung der versicherten beruflichen Tätigkeiten
  • Bei Seminaren, Dienstreisen oder Veranstaltungen, an denen die Person auf Weisung des/der Dienstgebers/in teilgenommen hat
  • Bei younion-Veranstaltungen des Betriebsrates und der Personalvertretung
  • Auf dem direkten Weg von oder zu einer, in den Punkten erwähnten Tätigkeiten
 

DARUNTER FALLEN AUCH:

  • Schäden aus Arbeitsunfällen unter gleichgestellten ArbeitnehmerInnen eines Betriebs, zum Beispiel:
    • Staplerfahrer übersieht einen Kollegen und fährt ihm über den Fuß, dieser wird verletzt (=Personenschaden) – vorausgesetzt der Stapler trägt kein behördliches Kennzeichen und/oder muss auch kein solches tragen.
    • Eine GemeindearbeiterIn mäht eine Grünfläche, ein Stein fliegt weg und zerstört die Windschutzscheibe des dort geparkten Autos einer KollegIn (=Sachschaden)
  • Für Verlust und Abhandenkommen in Verwahrung genommener Sachen beträgt die Versicherungssumme EUR 1.500,– pro Versicherungsfall, davon maximal EUR 750,– für Geld, Schmuck und Wertsachen.
 

Voraussetzung ist eine Mitgliedschaft von mindestens sechs Monaten und entsprechender Beitragsleistung. Jugendliche Mitglieder, die infolge ihres Alters nicht sechs Monate Mit-gliedschaft nachweisen können, werden als für volle sechs Monate zugehörig behandelt.

 

Sind aus einem anderen Versicherungsvertrag zu erbringen, wird der Versicherungsschutz wirksam, wenn die Leistungen aus dem anderen Versicherungsvertrag zur Deckung des Schadens nicht ausreichen. Es gelten die Allgemeinen und Ergänzenden Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHVB 2005 und EHVB 2005).

Versicherer: Wiener Städtische Versicherung AG Vienna Insurance Group

Wenn Du vor Gericht Ansprüche einforderst, dann stehen wir Dir an Deiner Seite!

Wir verhandeln die Kollektivverträge für Filmschaffende/Filmberufe und für Nicht-Filmschaffende mit den Sozialpartnern der WKO Fachgruppe Film und Musik Wirtschaft und setzen uns für eine Verbesserung der Lebenssituation unserer Mitglieder ein. 

Wir fördern Weiterbildung, sofern diese Aktivitäten mit Kostenbelastungen verbunden sind. Einmal jährlich können Mitglieder der younion finanzielle Unterstützung für berufsspezifische Schulungen, Kurse, Seminare und für alle Studienabschlüsse des Zweiten Bildungsweges beantragen.

Bei Fragen kannst Du uns telefonisch unter 01/31316 – 83642 oder per E-Mail bildung@younion.at erreichen.

Wir helfen und beraten in Notsituationen rasch und unbürokratisch! Nehmen Sie einfach telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit uns auf.

 

Zusätzlich unterstützen wir Mitglieder mit bis zu 350 € Kostenersatz (pro Jahr) für anwaltliche und psychologische Beratung, bei:

  • Mobbing
  • sexueller Belästigung
  • Diskriminierung
  • Physischer Gewalt (darunter ist jede Form von körperlicher Gewalt am Arbeitsplatz und auf dem Weg von und zur Arbeit durch KollegInnen, Vorgesetzte, MitarbeiterInnen und Dritte zu verstehen)
 

Versicherer: Wiener Städtische Versicherung AG Vienna Insurance Group

Mitglieder, die ohne eigenes Verschulden arbeitslos werden, können unter bestimmten Voraussetzungen (und gemäß den Bedingungen der ÖGB-Unterstützungsordnung) Anspruch auf eine Unterstützung haben.

Wer kann Unterstützung beziehen?

Mitglieder mit nicht mehr als drei Monaten Beitragsrückstand, die ohne eigenes Verschulden arbeitslos werden, haben Anspruch auf eine einmalige Unterstützung. Voraussetzungen sind die aktive Mitgliedschaft mit Leistung von mindestens 24 Vollmonatsbeiträgen und die unverzügliche Meldung beim Arbeitsamt. Als Nachweis sind die Mitgliedskarte und die Bestätigung des Arbeitsmarkservice über den Leistungsanspruch vorzulegen.

Die Auszahlung erfolgt im nachhinein. Der Beitrag für arbeitslose Mitglieder beträgt 1,80 Euro. Der Beitragsrückstand darf zwei Monate nicht überschreiten.

Höhe der Unterstützung: das Vierfache des monatlichen Durchschnittsbeitrages

Dauer der Unterstützung:

  • bei 2- bis 9-jähriger Mitgliedschaft (mit Monatsvollbeiträgen): 3 Monate
  • bei 10- bis 14-jähriger Mitgliedschaft (mit Monatsvollbeiträgen): 4 Monate
  • bei 15- bis 20-jähriger Mitgliedschaft (mit Monatsvollbeiträgen): 5 Monate

Im Falle eines freizeitunfallbedingten Todesfalls eines nicht im Ruhestand befindlichen aktiven Mitglieds gebührt je nach Mitgliedschaftsdauer folgende Leistung:

  • mindestens 3 bis 10 Jahre: 800 Euro
  • über 10 bis 25 Jahre: 1.000 Euro
  • über 25 Jahre: 1.200 Euro

Anspruchsberechtigt sind Personen, die mindestens drei Jahre Mitglied gewesen sind. Jugendliche Mitglieder, die infolge ihres Alters nicht drei Jahre Mitgliedschaft nachweisen können, werden als für volle drei Jahre zugehörig behandelt.

Versicherer: Wiener Städtische Versicherung AG

Mehr Information über alle Leistungen findest Du hier:

https://www.younion.at/leistungen