Auf gar keinen Fall! Das ist aus mehreren Gründen schwer verwerflich.

Laut Gesetz entstehen Überstunden täglich.

Erstens darf nicht mehr als 60h die Woche oder 12 Stunden am Tag gearbeitet werden. Würde die Produktion Überstunden jenseits der 60. Stunde bzw. nach der 12. Stunde anordnen und auszahlen macht sie sich strafbar.

Und zweitens ist der Lohn in der Wochenpauschalgage unabhängig von den tatsächlich geleisteten Stunden. Kurze Tage dürfen nicht mit “langen” Tagen gegengerechnet werden! Durch die Überstundenpauschalabgeltung werden zwar Überstunden bis zur 60. Stunde nicht mehr gesondert verrechnet, wird allerdings weniger gedreht verringert sich der Betrag nicht.