Falls die Charakteristika Deiner Arbeit klassische Merkmale eines Dienstverhältnisses wie im KV festgehalten widerspiegeln, MUSS der AG eine Anmeldung lt. KV Filmberufe vornehmen. Andernfalls kann es zu empfindlich hohen Nachzahlungen der Sozialversicherungsbeiträge sowie zu einer Strafe für den Dienstgeber kommen.

In diesem Fall meldest Du Dich gleich bei uns, wir beraten Dich dann gezielt.