Der Kollektivvertrag gilt für alle Filmschaffenden in Österreich die angestellt für eine Produktionsfirma arbeiten, welche Mitglied beim Fachverband der Film- und Musikwirtschaft ist, wenn ihr Aufgabenbereich dem KV Filmschaffende erfüllt.
Das ist im ersten Paragraphen des KV’s gut nachzulesen.
Der Kollektivvertrag gilt:
- a) räumlich: Für alle zwischen Filmproduktionsunternehmen und deren Arbeitnehmern in Filmberufen abgeschlossenen Arbeitsverträge für das Gebiet der Republik Österreich.
- b) fachlich: Für alle Mitgliedsunternehmen des Fachverbandes der Film- und Musikwirtschaft, die Arbeits- verträge in Filmberufen abschließen.
- c) persönlich:
Für alle im Mindestgagentarif genannten Filmberufe, die mit der Herstellung von Filmen und Laufbildern (das sind insbesondere Kino- und Fernsehspiel- und Dokumentarfilme, Animations-, Werbe- und Imagefilme, Reportagebeiträge, sonstige Filme, unabhängig vom Trägermaterial und elektronische Berichterstattung/ Teamvermietung) in einem Arbeitsverhältnis beschäftigt werden.