Die Sozialversicherungsabgaben sind in diesem Fall teilweise doppelt zu bezahlen. Zuerst musst Du sie bezahlen, aber beim Jahresabschluss kann man einen Teil wieder zurückfordern. Die Beiträge, die man in die Pensionsversicherungen doppelt einbezahlt hat, bekommt man bei Pensionsantritt auch ausbezahlt. In der Krankenversicherung kann man zwischen den Versicherungen wählen, beide zu beanspruchen geht allerdings nicht.

Du musst auf jeden Fall bedenken, dass für die Höhe der Einkommensteuer aus deiner selbstständigen Tätigkeit, deine unselbstständige Tätigkeit mitgerechnet wird. Du wirst also in eine höhere Steuerklasse eingereiht.

Wenn Du ein aufrechtes Gewerbe hast, kannst Du außerdem kein Arbeitslosengeld bei längerer Stehzeit zwischen Projekten beziehen. Eine Möglichkeit wäre, das Gewerbe ruhend zu legen, dann bekommst Du Arbeitslosengeld, wenn die Bedingungen dafür erfüllt sind.

Ein Vorteil sind durchgehende Versicherungszeiten in Kranken- und Pensionsversicherung, wenn man zwischen den Projekten selbstständig gemeldet bleibt, falls man nicht genug Zeiten zum Bezug von Arbeitslosengeld erreicht hat. 

Es gibt aber auch die Möglichkeit, sich freiwillig selbst bei der Krankenkasse zu versichern. Das macht Sinn wenn man gut verdient, aber keine durchgehenden Versicherungszeiten in der Krankenversicherung sammeln kann. Arbeitet man viel in der Werbung, kann das zb. der Fall sein. 

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