Wenn Du nach KV§7 angestellt bist, hast Du einen befristeten Arbeitsvertrag, Du bist kein Tagelöhner, den man einen Tag benötigt und dann doch wieder nicht.

Du stehst im Zeitraum des Vertrags der Produktion zur Verfügung. Wenn sie Deine Arbeitskraft nicht nutzen – egal aus welchem Grund – ist das kein Grund an diesem Tag nicht zu zahlen, das liegt im unternehmerischen Risiko. Außerdem gibt es für solche Fälle Versicherungen, die die Kosten für den ausgefallenen Drehtag ersetzen.

Meist einigt man sich, dass man diesen Tag als Urlaubstag konsumiert.