Der Kollektivvertrag garantiert einen Mindeststandard der nicht unterschritten werden darf. Gibt es Klauseln im Vertrag, die dem KV widersprechen, sind diese rechtlich nicht haltbar. Der Kollektivvertrag steht rechtlich gesehen an höherer Stelle als ein Dienstvertrag.

Wir wissen aber, das es immer wieder Verträge gibt, die Klauseln enthalten, die nicht im Sinne des KV’s sind. Wenn man den KV gut genug kennt, kann man selbst Einspruch erheben und auf ungültige Formulierungen hinweisen, bzw. diese streichen oder ändern.

Im Zweifel kannst Du uns den Vertrag (auch gerne anonymisiert) zukommen lassen, wir prüfen dann die betreffenden Stellen.

Auch Teamsprecher*innen können Dir als erste Anlaufstelle beratend weiterhelfen.