Die Probezeit dient dazu festzustellen, ob Dienstgeber und Dienstnehmer zueinanderpassen. Innerhalb der Probezeit können BEIDE Seiten jederzeit ohne Angabe von Gründen das Dienstverhältnis beenden. Eine Probezeit kann für maximal ein Monat vereinbart werden.
Bei befristeten Arbeitsverträgen in unserer Branche sind Probezeiten allerdings fragwürdig und haben in der Vergangenheit auch schon öfters zu Problemen geführt. Oft werden sie dazu missbraucht, Angestellte problemlos und schnell kündigen zu können.
Wir empfehlen auf jeden Fall nachzufragen, weshalb der Dienstgeber das Gefühl hat eine Probezeit vereinbaren zu müssen. Meist hat man schon öfter für den selben Dienstgeber gearbeitet, so dass gar keine offensichtliche Notwendigkeit für ein gegenseitiges Kennenlernen besteht. Auch steht die Länge der Probezeit oft in keinem Verhältnis zur eigentlichen Vertragslaufzeit. Wenn insgesamt 21 Drehtage gearbeitet wird ist nicht nachzuvollziehen, dass die Probezeit ein Monat lang sein muss.
Kommt es zu einer Kündigung während der Probezeit stehen dir auf jeden Fall alle bisher geleisteten Tage inkl. Urlaubsersatzleistungen, etc. zu!