Seit 2025 darf man neben dem Arbeitslosengeld Bezuges nicht mehr geringfügig dazu verdienen.
Stand 2025 liegt diese Grenze bei 551,10 € brutto.
Gewerbescheine, soweit vorhanden wie zb. bei Hybriden Einkommensformen, müssen ruhend gemeldet sein.
Probleme mit AMS & Geringfügigkeit werden uns regelmäßig gemeldet, vor allem vermehrt seit März 25, da offensichtlich ohne Rechtsgrundlage von AMS mitarbeitern reguläre, jedoch mit wenigar als 18 Tagen befristete Dienstverhältnisse als geringfügig betrachtet werden und das Taggeld in dem betreffenden Monat zum Teil rigoros gekürzt wird.
Wir sind diesbezüglich bereits mit der gesamten HG8/ Kunst, Kultur, Medien, Sport intensiv politisch aktiv und haben im Herbst 25 den nächsten Termin bei Sozialministerin Korinna Schumann.
