Bis zur Höhe der Geringfügigkeitsgrenze darf man neben dem AMS Bezug dazuverdienen. Man muss trotzdem jede Beschäftigung beim AMS melden.

Stand 2022 liegt diese Grenze bei 485,85.- € (excl. Sonderzahlungen)

Gewerbescheine, soweit vorhanden wie zb. bei Hybriden Einkommensformen, müssen ruhend gemeldet sein.