Ja, die Anmeldezeiten bzgl. Sozialleistungen können nach Österreich “importiert” werden.

Dazu beim AMS über diesen Link den notwendigen Nachweis über die Beschäftigungs- und Versicherungszeiten im EU/EWR Raum und der Schweiz beantragen.

https://www.e-ams.at/eams-e301/e/EsoSFormularE301.jsf?eamsTrack=1646044892350

Bei der Österreichischen Gesundheitskasse kann über das Formular E 104 eine Doppelversicherung in EU- Ländern ausgeschlossen werden.

 

Dies ist speziell für Filmschaffende interessant, die neben dem Dienstverhältnis im EU-Land auch einen Gewerbeschein haben und in die SVS einzahlen, da man die in die österreichische Pflichtversicherung einbezahlten Beträge gegebenenfalls angerechnet bekommt.