Gibt es wichtige persönliche Gründe (etwa Kinderbetreuung, Pflege, Arzttermin, finanzieller Schaden wegen Konzerttickets die verfallen würden,…) die schwerer wiegen als die Interessen der Firma, können Überstunden jederzeit abgelehnt werden.

Überstunden nach der 10. Stunde pro Tag oder der 50. Stunde in der Woche darfst du aber auch ohne Angaben von Gründen ablehnen.

Durch das Ablehnen solcher Überstunden darfst Du nicht be­nach­teiligt werden! 

Solltest Du wegen der Ablehnung derartiger Überstunden gekündigt werden, kannst Du die Kündigung binnen 2 Wochen bei Gericht anfechten. 

In so einem Fall unbedingt bei uns melden! Als Mitglied unserer Gewerkschaft steht Dir im Fall einer ungerechtfertigten Kündigung außerdem eine einmalige Zahlung aus dem Gewerkschaftsfonds zu!