Sobald die Geringfügigkeitsgrenze für das Arbeitsverhältnis innerhalb des Kalendermonats überschritten wird und die Anmeldung vom AG als befristet vollbeschäftigt durchgeführt wird.  

Sobald man länger als eine Woche arbeitet, ist man automatisch nicht mehr fallweise beschäftigt. Bei Dienstverhältnissen kürzer als eine Woche, aber länger als ein Tag, ist eine kurze Befristung möglich. 

Beispiel: Geringfügigkeitsgrenze 2021 = 475,86€

1 Drehtag am 5.3.: Entgelt: 300€ = unter der Geringfügigkeitsgrenze

2 Drehtage 8.3. und 9.3. Entgelt: 600€ = über der Geringfügigkeitsgrenze

2 Drehtage 31.3 und 1.4.: Entgelt: 600€ = unter der Geringfügigkeitsgrenze, da März und April getrennt betrachtet wird.