Die Mittagspause muss spätestens 6 Stunden nach Arbeitsbeginn abgehalten werden. Diese Pause muss mindestens eine halbe Stunde dauern.

Der KV-Text dazu lautet:

KV§5.4.) Pausen: Beträgt die Gesamtdauer der Tagesarbeitszeit mehr als 6 Stunden, so ist die Arbeitszeit durch eine unbezahlte Pause von mindestens einer halben Stunde zu unterbrechen, die in die tägliche Normalarbeitszeit nicht einzurechnen ist. Ist die Pause am Drehort, stellt der Arbeitgeber sicher, dass Mahlzeiten bereitgestellt sind bzw. zumutbar beschafft werden können. Wird nach Abschluss der täglichen Normalarbeitszeit länger als 1 Stunde weitergearbeitet, ist eine weitere halbstündige Pause zu gewähren, die in die Arbeitszeit einzurechnen ist.

In der Praxis wird oft keine zweite bezahlte Pause nach der 9. Stunde gehalten. Deshalb wird dann die erste Pause (“Mittagspause”) entgegen oben stehendem Text bezahlt. Korrekt ist es aber nicht. 

Für Departments mit Pre Call (diejenigen, die vor dem Crew Call/allgemeinen Arbeitsbeginn am Set schon früher anfangen, wie zb Maske/Kostüm, Set AL, Location, ….) gilt das selbe: 6 Stunden nach dem jeweiligen Arbeitsbeginn muss eine Pause eingehalten werden. In der Praxis schaut es oft anders aus.