Im Arbeitsvertrag muss auch die Mindestgage laut KV angeführt sein, um zu zeigen, dass die Gage höher als die KV-Mindestgage liegt.

Das angeführte Wochengrundgehalt für 40 Stunden ist außerdem die Basis für alle Zuschlagsberechnungen.

Mit dem Gagenrechner kannst Du überprüfen, ob die Berechnung der 40h Grundgage in deinem Vertrag korrekt ist.