Das Thema Arbeitsbereitschaft ist recht komplex. Die ständige Höchstarbeitszeit beträgt in Österreich maximal 48h pro Woche. Es gibt ein paar Modelle in denen bis zu 60 Stunden pro Woche gearbeitet werden kann, allerdings sind diese Modelle mit flexiblen Arbeitszeiten nur für längere Anstellungsverhältnisse mit Durchrechnungszeiträumen gedacht und maximal 17 Wochen bei einer Firma. Innerhalb der Durchrechnungszeiträume muss wieder ein Schnitt von maximal 48 Stunden pro Woche erreicht werden.

Die einzige Möglichkeit wie konstant mehr als 48h gearbeitet werden kann, wird durch das Vorliegen von Arbeitsbereitschaft erlaubt.

Die Arbeitsbereitschaftsklausel im KV §7 bezieht sich auf einen Passus des allgemeinen Arbeitszeitgesetzes. 

AZG § 5. (1) Die wöchentliche Normalarbeitszeit kann bis auf 60 Stunden, die tägliche Normalarbeitszeit bis auf zwölf Stunden ausgedehnt werden, wenn der Kollektivvertrag oder die Betriebsvereinbarung dies zulässt und darüber hinaus in die Arbeitszeit des Arbeitnehmers regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft fällt.

Wie du siehst sind hier zum Schutz der Dienstnehmer zwei Voraussetzungen formuliert. Die erste :”wenn der Kollektivvertrag dies zulässt”, ist bei uns im KV §7.2 gegeben. Allerdings muss auch tatsächlich ein großer Teil der Arbeitszeit aus Arbeitsbereitschaft bestehen.

Aber was ist denn nun Arbeitsbereitschaft?

Im AZG ist Arbeitsbereitschaft nicht näher definiert, aber durch die Rechtsprechung (OGH) wird folgende Definition als gültig angesehen:

Die Arbeitsbereitschaft ist eine besondere Form der Arbeitszeit, während der sich der Arbeitnehmer an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort zur jederzeitigen Aufnahme der Arbeitsleistung im Bedarfsfall aufzuhalten hat.

Also geht es hier um Zeiten in denen nicht gearbeitet wird, man sich aber nicht selbstbestimmt frei bewegen kann. Ein wichtiger Aspekt der sich indirekt ergibt, ist ein gewisses Maß an Entspannung, das in den Zeiten der Arbeitsbereitschaft gegeben sein muss, denn sonst könnte man die Normalarbeitszeit nicht erweitern. 

Ob in der Filmbranche tatsächlich regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft vorliegt ist Gegenstand von langen Diskussionen und trifft so in den meisten Fällen nicht zu. 

Wenn Du der Meinung bist, dass dem nicht so ist, zeichne deine Arbeitszeiten, inkl. möglicher Arbeitsbereitschaft-Zeiten, auf und lasse sie uns zukommen. Das erlaubt uns bei Verhandlungen zu bewiesen, wieviel Arbeitsbereitschaft tatsächlich vorliegt.