Bitte lies dir zuerst die Erklärung zu fallweiser Beschäftigung und Geringfügigkeit weiter oben durch. Erst die Kombination aus beidem bereitet bei uns (seit der Änderung im Jahr 2017) Probleme.

Für dich bedeutet eine fallweise geringfügige Anmeldung folgendes:

  • Du bekommst dein Bruttogehalt (minus der Unfallversicherung) ausbezahlt.
  • Du musst selbst Pensions- und Krankenversicherung nachzahlen, solltest du im Monat über der Geringfügigkeitsgrenze verdienen.
  • Du erwirbst für diese Tage keine Arbeitslosen – und Pensionsversicherungszeiten.
  • Falls du AMS Geld beziehst, darfst du mit fallweisen geringfügigen Meldungen im Monat nicht über die Geringfügigkeitsgrenze dazuverdienen, sonst verlierst du das AMS Geld für das ganze Monat!

KollegInnen berichten über zum Teil hohe Nachzahlungen!