Fallweise Beschäftigte sind Personen, die in unregelmäßiger Folge tageweise bei einem oder mehreren Dienstgebern beschäftigt werden, wenn die Beschäftigung für eine kürzere Zeit als eine Woche vereinbart ist. Der befristete Dienstvertrag wird somit tageweise eingegangen, ohne dass bereits im Vorfeld darüber hinausgehende weitere Arbeitseinsätze vereinbart werden.
Das Problem bei fallweiser Beschäftigung ist, dass jeder Arbeitstag als eigenständiges Dienstverhältnis betrachtet wird.
Solange man pro Tag weniger als die Geringfügigkeitsgrenze verdient, darf der Dienstgeber nur geringfügig anmelden.
Sobald aber mehr als ein Tag gearbeitet wird, und das im Voraus bekannt ist, kann man den Verdienst zusammenrechnen (Z.b.: für mehrere Zusatztage in einem Monat, die vorab bekannt sind).
Wichtig ist, dass der Dienstgeber nicht fallweise in Einzeltagen meldet, sondern in diesem Fall ein befristetes Dienstverhältnis / vollbeschäftigt anmeldet! Somit seid Ihr ordentlich durchversichert!
Unser Tipp: Auf jeden Fall mit dem DG bei ersten Verhandlungen bereits besprechen und auf befristete Beschäftigung bestehen!