Geringfügigkeit liegt dann vor, wenn das Entgelt innerhalb eines Kalendermonats aus einem Dienstverhältnis unter der Geringfügigkeitsgrenze liegt. 

Stand 2022 liegt diese Grenze bei 485,85.- € (excl. Sonderzahlungen)

Bei geringfügiger Beschäftigung zahlt der Dienstgeber nur die Unfallversicherung! 

Kranken- und Pensionsversicherung muss man selbst nachzahlen, wenn man innerhalb eines Monats über die Geringfügigkeitsgrenze kommt. Das trifft besonders Zusatzkräfte und Filmschaffende bei Werbeproduktionen. 

Arbeitslosen-Versicherungszeiten erwirbt man KEINE, und man kann sie auch nicht nachträglich einzahlen, so wie die Kranken- oder Pensionsversicherungszeiten.

Für viele Filmschaffende ein grosses Problem.