Es bedeutet, dass der AG vorschreibt, wann, wo und wie man seine Arbeiten zu verrichten hat. Also klassische Merkmale eines Angestellten/Arbeiter -Dienstverhältnisses.

Bei uns ist das die Dispo. Damit sagt uns unser Arbeitgeber, wann wir wo sein müssen, und was unser Arbeitsprogramm pro Tag ist, das wir zu erfüllen haben.

Beispiel: Ein Kamera- Assistent, der den Kamera Sprinter in der Garage übernimmt, ihn pünktlich zum von der Produktion festgelegten Arbeitsbeginn zum von der Produktion festgelegten Arbeitsort fährt, dort laut Tagesprogramm seine Arbeit verrichtet und den Sprinter am Abend nach Drehschluss fertig verladen wieder in der Garage abstellt. 

Personen, die weisungsgebunden arbeiten, müssen auf jeden Fall angemeldet tätig werden.

Beispiel: Nicht weisungsgebunden wären etwa SzenenbildnerInnen oder KostümbildnerInnen, die sich selbst disponieren, sich die Arbeit frei einteilen, wann sie wo sind, ob am Set, in der Werkstätte, im Fundus, im Office, etc. und die gegebenenfalls auch AssistentInnen entsenden können, d.h. nicht selbst anwesend sein müssen. 

Nicht weisungsgebunden zu sein ist ein klassisches Merkmale einer selbstständigen Tätigkeit. In diesem Fall hat man die Wahl die Beschäftigungsform zu wählen, ob man angestellt oder selbständig sein möchte.