Wird Urlaub nicht konsumiert, muss am Ende des Dienstverhältnisses eine Urlaubsersatzleistung ausbezahlt werden. Diese beträgt 10,41% der Grundgage, inkl. etwaiger Überstundenpauschale, inkl. Sonderzahlungen.
Rechenbeispiel:
Wochenpauschalgage §7: 1500€ (inkl. SZ, UEL, und Überstundenpauschale)
Wochengrundgage inkl. Überstunden: 1164,49€
Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration: 194,08€
Berechnungsgrundlage: 1358,57€
10,41% von 1358,57 = Urlaubsersatzleistung: 141,43€