Wird Urlaub nicht konsumiert, muss am Ende des Dienstverhältnisses eine Urlaubsersatzleistung ausbezahlt werden. Diese beträgt 10,41% der Grundgage, inkl. etwaiger Überstundenpauschale, inkl. Sonderzahlungen.

Rechenbeispiel:

Wochenpauschalgage §7: 1500€ (inkl. SZ, UEL, und Überstundenpauschale)

Wochengrundgage inkl. Überstunden: 1164,49€

Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration: 194,08€

Berechnungsgrundlage: 1358,57€

10,41% von 1358,57 = Urlaubsersatzleistung: 141,43€