Der Dienstgeber ist verpflichtet eine genaue Arbeitszeitaufzeichnung zu führen. Dazu gehören

  • Beginn- und Endzeiten
  • Pausenzeiten
  • Ruhezeiten (täglich und Wochenendruhe)

Der Dienstgeber kann aber den Dienstnehmer mit der Aufzeichnung der Arbeitszeiten betreuen, so ist das bei uns meistens der Fall. Trotzdem bleibt der Dienstgeber weiterhin natürlich für die Einhaltung aller arbeitsrechtlichen Auflagen verantwortlich!