Es gibt keine Organisation die für die Einhaltung der Kollektivverträge zuständig ist. Aber es gibt verschiedene Wege wie wir alle gemeinsam – auch mit den Produktionsfirmen – dafür sorgen können, dass der KV eingehalten wird. 

Dabei ist es zuerst wichtig, den KV zu kennen. Jeder Filmschaffende sollte über den gesetzlichen Rahmen, in dem sich unsere Branche bewegt, kennen. Wir wissen, dass viele in der Filmbranche leider nur oberflächliche Kenntnis des KV’s bis keine haben. Teilweise weil er auf den ersten Blick sehr komplex erscheint. Teilweise, weil es bisher von seiten der Gewerkschaft zu wenig kommuniziert wurde. Du kannst Dich jederzeit mit Fragen an uns wenden, und wir veranstalten immer wieder Schulungen zum Inhalt des KV’s. Oft helfen KollegInnen, die schon länger in der Branche sind, uns zum Teil auch Gewerkschaftsmitglieder sind, auch weiter.

Gewerkschaftsmitglieder sind besser informiert, und haben bei Verhandlungen mit uns einen starken Partner im Rücken!

Kommt es aber doch zu Verstößen, kann man natürlich zuallererst einmal die Produktion darauf aufmerksam machen. Oft können so schon die größten Probleme gelöst werden. Bist Du dir nicht sicher, ob überhaupt ein Verstoß vorliegt, kannst Du Dich jederzeit an uns wenden, wir helfen unkompliziert weiter.

Falls es bei Eurer Produktion eine/n Teamsprecher*in gibt, wende Dich an diese Vertrauensperson.Sie handelt anonym in Deinem Anliegen. 

Willst Du Teamsprecher*in werden, dann melde Dich bei uns, wir bilden Euch im Rahmen des Betriebsrat-Trainings aus!

Sollte die Produktionsfirma allerdings der Meinung sein, dass sie richtig handeln, wir das aber anders sehen, können wir versuchen eine Lösung mittels eines Gesprächs mit der Produktion zu finden. Bis hierher kann meist alles anonym stattfinden.

Als letzte Instanz gibt es natürlich auch noch die Möglichkeit einer gerichtlichen Klage, falls man sich bei unlösbaren Differenzen, wie zB. Offenen Gehaltszahlungen, Umgehung von Dienstverhältnissen, Kettenarbeitsverträgen und sonstigen Ansprüchen, nicht mit dem AG einigen kann. Diese erfolgt allerdings nicht mehr anonym, sondern im eigenen Namen. Die Gewerkschaft und auch die Arbeiterkammer sind in diesem Fall die richtigen Ansprechpartner mit viel Erfahrung und unterstützt Dich in allen rechtlichen Belangen. 

TIPP: Als Mitglied bist Du nach 6 Monaten Mitgliedschaft voll Rechtschutzversichert!