Für eine Nachversicherung – oder “Schutzfrist” – muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt werden: 

  • man war in den vergangenen 12 Monaten für mindestens 26 Wochen angestellt
  • das gerade zu Ende gegangene Dienstverhältnis hat mindestens 6 Wochen lang gedauert

 

Ist eines davon erfüllt, beträgt die Nachversicherung 6 Wochen (42 Tage). Während der gesamten 6 Wochen können Sachleistungen (Arztbesuche, Untersuchungen, etc.) in Anspruch genommen werden, Barleistungen (Krankengeld) bekommt man nur 3 Wochen lang. (§122 ASVG)