Wir wissen, das viele EPUs keine klassischen Unternehmer sind und mit Ihren Fragen und Sorgen von der Wirtschaftskammer oft nicht adäquat vertreten werden können.

Deshalb bieten wir auch Beratung und Mitgliedschaften für EPUs an. Ein Teil unserer Mitglieder arbeitet als EPU oder hybrid, dh. angestellt und selbständig. Die ausgehandelten Kollektivverträge sind rechtlich für EPUs allerdings nicht gültig. In dieser Frage muss man gewerkschaftlich auch die oft unfreiwillige Selbständigkeit in Form von Schein-Selbständigkeit beachten.

Ein wichtiger Teil wird auch die Herausgabe von Empfehlungen von Mindestgagen für Solo-Selbstständige sein, das wurde bereits beschlossen.

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