Hier gibt es zwei verschiedene Szenarien.
Feiertage werden immer gleich behandelt. An Samstagen oder Sonntagen, kommt es allerdings darauf an, wie die wöchentliche Normalarbeitszeit liegt. Wurde die Normalarbeitszeit verschoben, also wird nicht von Mo-Fr gearbeitet sondern zb. von Mi-So, dann gilt eine andere Regelung für Samstag und Sonntagsarbeit, als wenn die wöchentliche Normalarbeitszeit nicht verschoben wurde.
Samstage oder Sonntage bei Verschiebung der wöchentlichen Normalarbeitszeit:
Wird an einem Samstag oder Sonntag gearbeitet, gibt es einen Zuschlag von 25% zur Grund-Tagesgage. Das ist der häufigste Fall von Wochenendarbeit bei projektweiser Anstellung.
Feiertage und Sonntage ohne Verschiebung der wöchentlichen Normalarbeitszeit:
Für Sonn- und Feiertagsarbeit wird ein 100%-iger Zuschlag zur Grund-Tagesgage bezahlt. Zusätzlich gebührt ein bezahlter Ersatzruhetag.
Samstage ohne Verschiebung der wöchentlichen Normalarbeitszeit:
Ab der 5. Stunde bzw. ab 15:00 gibt es einen Zuschlag von 100% zum Grund-Stundengehalt.