Im KV wird zwischen der Wochengage und der Wochenpauschalgage nach §7 unterschieden.

  • Die Wochengage umfasst 8h/Tag, 40h/Woche.
  • Die Wochenpauschalgage umfasst 10h/Tag, 50h/Woche und falls Bereitschaftszeiten in ausreichendem Umfang vorliegen noch bis zu 10 Bereitschaftsstunden, also insgesamt maximal 60h/Woche. Von den 60 Stunden sind 40h Normalarbeitszeit, 10h Überstunden und 10h Bereitschaftsstunden. Laut KV ist die Wochenpauschalgage das 1,385-fache der Wochengage. Dieser Faktor wurde verhandelt und hat nichts mit der tatsächlichen Anzahl der Überstunden zu tun.

Außerdem ist wichtig zu wissen, dass in der KV-Gagentabelle die Sonderzahlungen wie 13./ 14. Gehalt und Urlaubsersatzleistungen nicht enthalten sind. Unsere ausverhandelte Brutto-Wochenpauschalgage beinhaltet diese Zahlungen aber. Das macht nochmal einen Faktor von 1,2881166 aus, den man auf die Gagen in der Mindestgagentabelle aufschlagen muss.

Die Berechnung erfolgt folgendermaßen:

Wochengage auf 40h,
Multipliziert mit Sonderzahlungen Faktor 1,2881,
Multipliziert mit Überstundenpauschale Faktor 1,385,
ergibt: Brutto Wochenpauschalgage