Die genaue Regelung ist etwas komplexer, aber vereinfacht gesagt:

Für jedes Monat gebühren 2,5 Tage Urlaub. Das wären dann 0,625 Tage pro Woche.

Wird der Urlaub nicht konsumiert sondern ausbezahlt, gibt es eine Urlaubsersatzleistung in der Höhe von 10,41% der Tages-, Wochen- oder Monatsgage.

Diese Urlaubsersatzleistung ist bereits Teil unserer Gagen (Sonderzahlungen), weshalb es im Normalfall nicht zu mehr Anstellungstagen durch Urlaub kommt.

Wer das ganz genau wissen will, schaut sich §16 im KV an.