Die genaue Regelung ist etwas komplexer, aber vereinfacht gesagt:
Für jedes Monat gebühren 2,5 Tage Urlaub. Das wären dann 0,625 Tage pro Woche.
Wird der Urlaub nicht konsumiert sondern ausbezahlt, gibt es eine Urlaubsersatzleistung in der Höhe von 10,41% der Tages-, Wochen- oder Monatsgage.
Wer das ganz genau wissen will, schaut sich §16 im KV an.