Hier ist wichtig zu unterscheiden, in welcher Art von Dienstverhältnis man steht. Das ist im Arbeitsvertrag geregelt.

Arbeitet man eine 60h Woche nach KV §7 sind alle Überstunden (bis 60h) pauschal durch die Überstundenpauschale (siehe oben) abgegolten. Das ist der normale Fall bei projektweisen Dienstverhältnissen. 

Arbeitet man nicht nach §7, weil man etwa ein unbefristetes Dienstverhältnis hat, oder weniger als eine Woche angestellt ist, werden die Überstunden stundenweise berechnet.
Die Normalarbeitszeit sind 8 Stunden pro Tag.
Für die folgenden 2 Stunden gibt es 50% Zuschlag.
Wird danach weitergearbeitet gibt es 100% Zuschlag.

Die Zuschläge beziehen sich auf die Grund-Stundengage.