Was sind Berufsbilder und wozu dienen sie?

Ein Berufsbild ist die Verschriftlichung der gemeinsamen Vorstellung einer beruflichen (also dem Erwerb dienenden) Tätigkeit.

Im gegebenen Fall einigt man sich innerhalb des jeweiligen Berufsverbands auf die „gemeinsame Vorstellung“ und reicht sie (über die Gewerkschaft) bei den Kollektivvertragsverhandlungen ein, wo das jeweilige Berufsbild zwischen den Interessenvertretungen der Gewerkschaft und dem Fachverband der Audiovisions- und Filmindustrie in Abstimmung mit dem jeweiligen Berufsverband „akkordiert“ wird.

Somit besteht eine von allen Parteien anerkannte Basis für kollektivvertragliche Vereinbarungen, wie zum Beispiel dem Mindestgagentarif. Dieser ist wiederum Grundlage für betriebswirtschaftliche Entscheidungen wie z.b. Förderungsansuchen und Projektkalkulationen.

Wie sollte ein Berufsbild aussehen?

Im Berufsbild werden die für den Beruf typischen Tätigkeiten und Aufgaben und der Umfang der Kompetenzen bzw. Berufsberechtigungen festgelegt. Gegebenenfalls werden auch die erforderlichen formalen Ausbildungen und informelle Qualifikationen bestimmt. Wo nötig erfolgt auch die Erfassung der für den Beruf geltenden Rechtsnormen und Standards.

Die Anforderungen/Qualifikationen bzw. Berufsbildpositionen sollten so formuliert sein, dass sie längere Zeit Bestand haben können bzw. einfach an neue Entwicklungen angepasst werden können.

Form:

Der Umfang eines Berufsbildes sollte eine A4 Seite nach Möglichkeit nicht übersteigen. Bei Berufen, wo eine Vielzahl voneinander unabhängiger eigenständiger Aufgabenbereiche zu benennen ist und Verantwortlichkeiten klar abgegrenzt werden müssen, z.b. bei Regieassistenz, Aufnahmeleitung, Szenenbild … eventuell auch mehr.

Folgende Elemente sollten vorhanden sein

Einleitung

Eindeutige Benennung des Berufsbildes, eventuell mit Verweis auf gängige fremdsprachige Bezeichnungen. Verortung der Funktion (z.b. „kreativ-dispositiv“ für leitende Mitarbeiter*innen in gestaltender Funktion oder „administrativ-dispositiv“ für leitende Mitarbeiter*innen in kaufmännisch-organisatorischer Funktion); wenn sich das Berufsbild innerhalb der Hierarchie eines Departements befindet, sollte diese Stellung klar bezeichnet werden.

Aufgabenstellung

Hier soll die Aufgabenstellung definiert und die wesentlichen Aufgabenbereiche aufgezählt werden. Es sind dabei keine Erklärungen zum Sinn bestimmter Tätigkeiten notwendig. Es geht um ein Gesamtbild und klare Verantwortlichkeiten, jedoch nicht um eine umfassende Aufzählung aller notwendigen Arbeitsschritte („Lesen des Drehbuchs“ oder „Verkabeln der Monitore“ sind für die Definiton eines Berufs nicht von wesentlicher Bedeutung. Diese können und sollen an anderer Stelle, z.b. auf der Website des Berufsverbandes ausführlich dargestellt werden.)

Die Aufgabenstellungen können nach Projektphasen zeitlich gestaffelt ausgeführt sein (z.B. Projektvorbereitung – Dreh – Postproduktion). Wo sinnvoll, können auch taxative Aufzählungen verwendet werden.

Wo es dem Verständnis und der Klarheit dient, sollen organisatorische Zusammenhänge oder Verantwortlichkeiten bezeichnet werden.
Beispiel:

„Die Set-Aufnahmeleitung ist die Vertretung der Produktions- und der 1. Aufnahmeleitung am Set. Ihr unterstehen die Produktionsfahrer und andere Hilfskräfte zum Absperren des Verkehrs.“

„dem*der Schwenker*in obliegt nicht die Lichtgestaltung.“

Voraussetzungen

Hier sind die wesentlichen Voraussetzungen zu nennen, die jemanden befähigen den Beruf auszuüben. Das sind z.b. bestimmte Ausbildungen, Berufserfahrung oder Sachkenntnisse in bestimmten Bereichen. Allgemeine Kulturtechniken (obgleich die wichtig sind!!) brauchen nicht genannt werden.

Wenn ein Beruf unbedingt besondere Persönlichkeitsmerkmale erfordert, kann man diese auch benennen: z.b. Rhythmusgefühl für Editor*innen, Kommunikationstalent für Set-Aufnahmeleiter*innen, visuelles Gedächtnis für Continuity, Führungsqualität für DOP’s …

Ausbildung

Dieser Absatz skizziert evtl. gängige Ausbildungswege bzw. gibt einen Überblick, wie man die Kenntnisse erlangt, die einen zur Ausübung des Berufs befähigen. Braucht man einen Befähigungsnachweis?