Die Kollektivvertragsverhandlungen 2022 ergeben ein Plus von 6,5% für alle Berufsgruppen des KV 2021 für Filmschaffende und Nicht- Filmschaffende.

Der Kollektivvertrag ist gültig ab 1.1.2023. 

Im Jänner/Februar 2023 finden noch Nachverhandlungen zur Aufnahme von neuen Berufsgruppen, Berufsbildern, Umbenennungen und Gagenansätzen, zum Code of Ethics und zur Aufnahme eines Muster- Dienstvertrages als Anhang an den KV statt, die ab dem Zeitpunkt gültig sind, wenn alle Unterschriften der Sozialpartner vorhanden sind.

Verhandlungsbasis ist immer die durchschnittliche Inflation im Zeitraum von August des Vorjahres bis August des laufenden Jahres, in dem die Verhandlungen stattfinden. Diese hat im Herbst 2022, wo die Verhandlungen statt fanden, für den Durchrechnungszeitraum 6,3% betragen.

Einige Berufsgruppen wurden mit der Gage zusätzlich angehoben (zb. Set Kostüm/ ehemals Garderobe).

FAQ unserer Mitglieder: Gilt der neue KV auch für jahresübergreifende Produktionen?

Antwort: Ja! Der KV gilt ab 1.1.23 auch für bereits laufende Produktionen auf alle KV- Gagen. Für Gagen, die über KV liegen, braucht es Verhandlungsgeschick.

 

 

 

Veröffentlicht am: 17. Januar 2023